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2 August 2024

Christian Mihr

Stellvertretender Generalsekretär/ Geschäftsführer Human Rights Impact

Video-Statement anlässlich des 2. August 2024, dem Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma

Heute erinnern wir an den Holocaust an den Sinti*zze und Rom*nja. 500.000 fielen in ganz Europa der Mordpolitik der Nationalsozialisten zum Opfer. Viele weitere ¬wurden zwangssterilisiert.

Der Genozid war der negative Höhepunkt jahrhundertelanger Diskriminierung und Verfolgung einer Minderheit, die seit 600 Jahren in Deutschland beheimatet ist. Antiziganistische Vorurteile waren und sind tief in unserer Gesellschaft verankert.

Diese Vorurteile waren ein Resonanzraum für die verbrecherische Politik der Nationalsozialisten. Am Völkermord haben nicht nur überzeugte Nazis mitgewirkt. Beteiligt waren ganz normale Deutsche in staatlichen oder kirchlichen Stellen.

Für die Nazis waren Sinti*zze und Rom*nja wie Jüdinnen und Juden so genannte „Fremdrassige“. Sie gehörten nicht zum völkisch definierten deutschen Wir. Sie waren „die Anderen“, Fremdkörper, Feinde. Sie wurden entrechtet und entmenschlicht, ausgegrenzt und verfolgt.

Direkt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden sie aus dem beruflichen und öffentlichen Leben gedrängt.

Deutsche Behörden erfassten Sinti*zze und Rom*nja oder Menschen, die sie für Angehörige der Minderheit hielten. Sie untersuchten Haarfarben, nahmen Blutproben und erstellten umfangreiche Stammbäume.

Es folgte die Deportation in Ghettos und Konzentrationslager und schließlich die Ermordung in Vernichtungslagern wie Auschwitz.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges setzte die deutsche Polizei die Erfassung und Beobachtung von Sinti*zze und Rom*nja fort. Dabei griff sie auf die rassistischen Akten der Nazis zurück.

Erst 37 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs erkannte die Bundesrepublik den Genozid an. Weitere 30 Jahre dauerte es, bis ein Denkmal daran erinnerte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedete die Weltgemeinschaft die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie enthält das Versprechen, dass die Würde und das Recht jedes Einzelnen zählt – immer und überall.

Dieses Versprechen gibt auch unser Grundgesetz.

Doch auch heute noch werden Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland massiv diskriminiert: Sie werden pauschal mit Kriminalität assoziiert, mit dem rassistischen Z-Wort beleidigt, unrechtmäßig abgeschoben. Sie werden anlasslos kontrolliert und erfahren häufig Polizeigewalt.

In den vergangenen Jahren haben Gewalt und Hetze gegen Minderheiten zugenommen und ein erschreckendes Ausmaß erreicht.

Wenn heute wieder einige versuchen, unsere vielfältige Gesellschaft in ein „Wir gegen die Anderen“ zu spalten, müssen wir aufhorchen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt, entrechtet und entmenschlicht werden.

Wir alle stehen in der Verantwortung: Wir müssen das Versprechen unseres Grundgesetzes mit Leben füllen. Gerade in diesen Zeiten.

Stellungnahmen 2024

Piotr Cywinski

Direktor des Staatlichen Museums und der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

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Veranstaltung unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments

Kofinanziert von der Europäischen Union und kofinanziert und durchgeführt vom Europarat

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