Commemorative event with a delegation of 50 Holocaust survivors in front of the Brandenburg Gate to mark the 50th anniversary of the Nazi decree of “extermination through labour”, September 1992; photo: Documentation and Cultural Centre of German Sinti and Roma.

Keine angemessene Entschädigung NS-verfolgter Sinti und Roma

Mit der Bürgerrechtsarbeit sollte den Überlebenden des Völkermordes an Sinti und Roma ihre Würde zurückgeben werden. Als besonders demütigend hatten die Opfer den Ausschluss von Sinti und Roma aus der Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953 empfunden. Zwar hatte der Deutsche Bundestag 1981 einen „Härtefonds“ für NS-Verfolgte nichtjüdischer Abstammung eingerichtet. Zahlreiche betroffene Sinti und Roma blieben jedoch wiederum von der Vergabe ausgeschlossen. Der für die Auszahlung der Leistungen zuständige Regierungspräsident von Köln behauptete 1984 in einem Verwaltungsgerichtsverfahren, dass Sinti und Roma nicht aus „rassischen Gründen“ verfolgt worden seien. Damit griff er ein massiv antiziganistisches Interpretationsmuster auf, wie es auch dem 1963 zurückgenommenen BGH-Urteil von 1956 zugrunde gelegen hatte.

Im März 1985 demonstrierten über 50 Sinti und Roma in Köln gegen die Vergabepraxis der „Härteregelung“ des Bundes. Die Demonstranten verwiesen auf die 1982 erfolgte Anerkennung des NS-Völkermordes „aus rassischen Gründen“ und legten Kränze für die verfolgten Opfer des Nationalsozialismus nieder.

In der Folgezeit erreichte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma durch weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen eine grundlegende Änderung der diskriminierenden Wiedergutmachungspraxis. Ende der 1980er dokumentierte er über 500 Einzelfalle von Minderheitsangehörigen, die bis dahin noch keine angemessene Entschädigung für ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten erhalten hatten. In mehreren tausend Verfahren konnten Neuentscheidungen der zuständigen Behörden zugunsten der Betroffenen durchgesetzt werden. Anfang der 2000er Jahre erreichte der Zentralrat, dass auch Sinti und Roma, die Zwangsarbeit hatten leisten müssen, aus dem Fonds der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und dem Schweizer Banken Fonds entschädigt wurden.

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