Anerkennung des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma durch Bundeskanzler Helmut Schmidt, März 1982; auf dem Bild von links u.a.: Romani Rose, Josef Kwiek, Anton Franz, Egon Siebert; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Andreas von Schoeler, neben Bundeskanzler Helmut Schmidt; Foto: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma.
Die Anerkennung des NS-Völkermordes an Sinti und Roma
Neun Verbände der Bürgerrechtsbewegung gründeten im Februar 1982 den „Zentralrat Deutscher Sinti und Roma“ mit dem gewählten Vorsitzenden Romani Rose. Dadurch konnten die Aktivisten eine Vertretung der deutschen Sinti und Roma etablieren, die von der Bundesregierung als politischer Gesprächspartner akzeptiert wurde. Nur wenige Wochen später erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den NS-Völkermord an den Sinti und Roma in Deutschland erstmals offiziell an. Schmidt erklärte:
„Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt […]. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt.“
Weiterhin sprach er sich für eine moralische Wiedergutmachung aus und betonte die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland, die Opfer zu entschädigen sowie ihre gesellschaftliche Lage zu verbessern. Diese völkerrechtliche Anerkennung bedeutete einen Neubeginn im Verhältnis der Bundesregierung zu den deutschen Sinti und Roma. Die Gründung des Zentralrats verbesserte die Vernetzung der deutschlandweiten Regional- und Lokalverbände der Minderheit und stärkte den Dialog mit Politik und Behörden. Der Zentralrat konnte im September 1982 in einer von der Bundesregierung finanzierten Geschäftsstelle in Heidelberg seine Arbeit aufnehmen. Seitdem bestätigten auch die auf Schmidt folgenden Regierungsverantwortlichen und Bundespräsidenten die Anerkennung des Völkermordes. Zur Eröffnung der weltweit ersten ständigen Ausstellung zum Holocaust an den Sinti und Roma 1997, bestätigte Bundespräsident Roman Herzog:
Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden daher im gesamten Einflußbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.
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